Märkischer Kreis verbietet Handel mit Nikotinbeuteln
Im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen) ist der Handel mit tabakfreien Nikotinbeuteln nicht mehr erlaubt. Die Kreisverwaltung hat eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Damit wird das Inverkehrbringen dieser sogenannten Nicotine Pouches im gesamten Gebiet des Kreises verboten.
Bei den Beuteln handelt es sich um kleine Portionen mit Nikotin. Rechtlich gelten sie als neuartige Lebensmittel, die im Handel nicht zugelassen und gesundheitsschädlich sind. Besonders problematisch ist das hohe Suchtpotenzial. Durch Geschmacksrichtungen wie Frucht, Lakritz oder Minze wirken die Beutel auf Jugendliche attraktiv.
Das Verbot soll den illegalen Vertrieb stoppen. Bisher mussten die Lebensmittelüberwachung und die Ordnungsämter oft erst prüfen, ob ein einzelnes Produkt wirklich gefährlich ist. Das bedeutete viel Arbeit und Laboruntersuchungen des Nikotingehalts. Durch die neue Regelung fällt dieser bürokratische Aufwand weg. Die Behörden können nun direkt einschreiten.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz warnt vor den Risiken. Vor allem für Kinder, Jugendliche und Menschen, die nicht rauchen, ist die Gefahr groß. Bei Jugendlichen kann Nikotin die Entwicklung des Gehirns stören. Das macht schneller abhängig und kann das Verhalten langfristig verändern.
Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die Beutel untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass der Körper mindestens die Hälfte des Nikotins aufnimmt. Bei Produkten mit hoher Dosierung steigt der Nikotinspiegel im Blut deutlich stärker an als bei einer normalen Zigarette.