Märkischer Kreis verbietet Handel mit Nikotinbeuteln
Im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen) ist der Handel mit tabakfreien Nikotinbeuteln nun verboten. Die Kreisverwaltung hat eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Damit ist es illegal, diese sogenannten Nicotine Pouches im Kreisgebiet zu verkaufen oder zu vertreiben.
Bei den Produkten handelt es sich um kleine Beutel, die Nikotin enthalten, aber keinen Tabak. Die Behörden stufen sie als nicht zugelassene und gesundheitsschädliche Lebensmittel ein. Besonders gefährlich sind sie für Jugendliche. Die Beutel gibt es in vielen Geschmacksrichtungen wie Frucht, Minze oder Lakritz, was junge Leute anlockt. Nikotin kann bei Jugendlichen die Entwicklung des Gehirns stören und schnell abhängig machen.
Auch die Wirkung ist heftig. Untersuchungen des Bundesinstituts für Risikob MEETING (BfR) zeigen, dass der Körper mindestens die Hälfte des Nikotins aufnimmt. Bei starken Produkten ist der Nikotinspiegel im Blut sogar deutlich höher als bei einer normalen Zigarette.
Mit dem Verbot will der Kreis den illegalen Verkauf stoppen und gleichzeitig die Arbeit der Beamten vereinfachen. Bisher mussten die Lebensmittelüberwachung und die Ordnungsämter oft erst prüfen, ob ein einzelnes Produkt wirklich gefährlich ist. Das bedeutete viel Papierkram und teure Laboruntersuchungen. Durch die neue Regelung entfällt dieser Aufwand. Die Beutel sind nun pauschal verboten.
Die Maßnahme erfolgt auf Basis einer Vorlage des Landesverbraucherschutzministeriums von Nordrhein-Westfalen. Das Land will den Kurs gegen den illegalen Handel mit diesen Beuteln insgesamt verschärfen.