Märkischer Kreis verbietet Handel mit Nikotinbeuteln
Im Märkischen Kreis (Nordwesten des Sauerlands, Nordrhein-Westfalen) ist der Handel mit tabakfreien Nikotinbeuteln nicht mehr erlaubt. Die Kreisverwaltung hat dafür eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Damit will der Kreis den illegalen Vertrieb dieser Beutel, auch bekannt als Nicotine Pouches, beenden.
Die kleinen Beutel enthalten Nikotin, aber keinen Tabak. Das Problem: Sie sind gesundheitsschädlich und machen schnell abhängig. Vor allem Jugendliche locken die verschiedenen Geschmacksrichtungen an, etwa Minze, Lakritz oder verschiedene Fruchtaromen. Rechtlich gelten die Beutel als Lebensmittel, die nicht für den Handel zugelassen sind und die Gesundheit gefährden.
Die Gesundheitsbehörde des Kreises nutzt für das Verbot eine Vorlage des Landesverbraucherschutzministeriums. Das hat einen praktischen Vorteil für die Beamten: Die Lebensmittelüberwachung und die Ordnungsämter müssen nicht mehr bei jedem einzelnen Beutel prüfen, ob er gefährlich ist. Eine Laboruntersuchung des Nikotingehalts ist nicht mehr nötig, was die Arbeit der Behörden beschleunigt.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz warnt deutlich vor den Risiken. Besonders für Kinder und Jugendliche ist der Konsum gefährlich, da Nikotin direkt in die Gehirnentwicklung eingreift. Das kann das Verhalten dauerhaft verändern und das Belohnungssystem im Kopf schädigen.
Untersuchungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zeigen zudem, dass der Körper mindestens die Hälfte des Nikotins aus den Beuteln aufnimmt. Bei Produkten mit hoher Dosierung steigt der Nikotinspiegel im Blut sogar deutlich stärker an als bei einer normalen Zigarette.
Weitere Informationen finden Interessierte im aktuellen Amtsblatt des Kreises.