Märkischer Kreis verbietet Handel mit Nikotinbeuteln
Im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen) ist der Handel mit tabakfreien Nikotinbeuteln nun verboten. Die Kreisverwaltung hat eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Damit ist es illegal, diese kleinen Beutel, auch bekannt als Nicotine Pouches, im Kreisgebiet zu verkaufen oder zu vertreiben.
Besonders Jugendlichen sollen die Produkte schmackhaft gemacht werden. Die Beutel gibt es in vielen verschiedenen Geschmacksrichtungen, zum Beispiel als Fruchtaromen, Lakritz oder Minze. Die Behörden stufen die Beutel rechtlich als nicht zugelassene und gesundheitsschädliche Lebensmittel ein. Sie machen schnell abhängig und schaden der Gesundheit.
Das Verbot erleichtert die Arbeit der Kontrolleure. Bisher musste die Lebensmittelüberwachung und das Ordnungsamt oft erst prüfen, ob ein einzelnes Produkt wirklich gefährlich ist. Das bedeutete viel Papierkram und teure Laboruntersuchungen des Nikotingehalts. Mit der neuen Regelung fällt dieser Aufwand weg. Die Beutel sind nun pauschal verboten.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz warnt ausdrücklich vor den Folgen. Gerade bei Kindern und Jugendlichen greift das Nikotin direkt in die Entwicklung des Gehirns ein. Das kann das Verhalten langfristig verändern. Untersuchungen des Bundesinstituts für Risikobewertung zeigen zudem, dass der Körper mindestens die Hälfte des Nikotins aufnimmt. Bei starken Produkten ist der Nikotinspiegel im Blut sogar deutlich höher als bei einer normalen Zigarette.
Die Ermittlungen und Kontrollen im Kreisgebiet dauern an.