Märkischer Kreis verbietet Handel mit Nikotinbeuteln
Im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen) ist der Handel mit tabakfreien Nikotinbeuteln untersagt. Die Kreisverwaltung hat dazu eine sogenannte Allgemeinverfügung im Amtsblatt veröffentlicht. Damit folgt der Kreis einem Kurs des Landes Nordrhein-Westfalen, um den illegalen Vertrieb dieser Produkte zu verschärfen.
Bei den Beuteln handelt es sich um kleine Portionen mit Nikotin, die ohne Tabak auskommen. Rechtlich gelten sie als neuartige Lebensmittel, die im Handel nicht zugelassen sind und die Gesundheit schädigen. Vor allem Jugendliche locken die verschiedenen Sorten, etwa mit Geschmack nach Minze, Lakritz oder verschiedenen Früchten.
Die Gesundheitsbehörde des Kreises nutzt für das Verbot eine Vorlage des Landesverbraucherschutzministeriums. Das macht die Arbeit für die Lebensmittelüberwachung und die Ordnungsämter einfacher. Sie müssen nun nicht mehr bei jedem einzelnen Beutel prüfen, ob er gefährlich ist. Auch teure Untersuchungen des Nikotingehalts in einem Labor sind nicht mehr nötig, was den bürokratischen Aufwand senkt.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz warnt deutlich vor den Risiken. Für Kinder und Jugendliche ist das Nikotin besonders gefährlich, da es direkt in die Entwicklung des Gehirns eingreift. Das kann das Verhalten dauerhaft verändern und führt schneller zur Abhängigkeit.
Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die Beutel untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass der Körper mindestens die Hälfte des Nikotins aufnimmt. Bei Produkten mit hoher Dosierung steigt der Nikotinspiegel im Blut sogar deutlich stärker an als beim Rauchen einer normalen Zigarette.