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Märkischer Kreis verbietet Handel mit Nikotinbeuteln

Copyright und Urheber siehe Märkischer Kreis

Die Gesundheitsbehörde geht gegen tabakfreie Nikotinbeutel vor. Der Verkauf dieser Produkte soll im Kreisgebiet unterbunden werden.

Im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen) ist der Handel mit tabakfreien Nikotinbeuteln nicht mehr erlaubt. Die Behörden haben eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Damit wird das Inverkehrbringen dieser sogenannten Nicotine Pouches im gesamten Kreisgebiet untersagt.

Bei den Beuteln handelt es sich um kleine Portionen mit Nikotin. Die Behörden stufen sie als gesundheitsschädliche Lebensmittel ein, die im Handel nicht zugelassen sind. Besonders gefährlich sind sie für Kinder und Jugendliche. Durch Geschmacksrichtungen wie Minze, Lakritz oder Fruchtaromen wirken die Beutel auf junge Leute attraktiv. Doch Nikotin greift bei Jugendlichen direkt in die Entwicklung des Gehirns ein. Das kann das Verhalten dauerhaft verändern und führt schneller zur Abhängigkeit.

Auch für Nichtraucher ist das Risiko hoch. Untersuchungen des Bundesinstituts für Risikobewertung zeigen, dass der Körper mindestens die Hälfte des Nikotins aufnimmt. Bei Produkten mit hoher Dosierung steigt der Nikotinspiegel im Blut sogar deutlich stärker an als bei einer normalen Zigarette.

Mit dem Verbot will der Kreis den illegalen Vertrieb stoppen. Die Lebensmittelüberwachung und die Ordnungsämter müssen nun nicht mehr bei jedem einzelnen Beutel prüfen, ob er eine Gefahr für die Gesundheit darstellt. Eine Laboruntersuchung des Nikotingehalts ist nicht mehr nötig, was den bürokratischen Aufwand verringert. Der Märkische Kreis folgt damit einem Kurs des Landes Nordrhein-Westfalen.

Quelle: Märkischer Kreis – zur Originalmeldung

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