Märkischer Kreis: Jetzt BAföG-Anträge für Schüler stellen
Schülerinnen und Schüler im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen), die bald mit ihrer Ausbildung beginnen, sollten nicht zu lange mit dem BAföG-Antrag warten. Das hat einen einfachen Grund: Das Geld wird erst ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag auch wirklich beim Amt eingegangen ist. Wer zu spät einreicht, verliert also Geld.
Gefördert werden grundsätzlich schulische Ausbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen. Das gilt zum Beispiel für angehende Erzieher, Kinderpfleger, Sozialassistenten oder Physiotherapeuten. Auch wer nur einen höheren Schulabschluss machen will – etwa die Fachoberschulreife oder das Abitur – kann unter bestimmten Bedingungen Geld bekommen. Eine wichtige Voraussetzung ist dabei, dass die Schüler nicht mehr im Haushalt ihrer Eltern wohnen.
Das Geld für Schüler wird als Zuschuss gezahlt. Das bedeutet, man muss es später nicht zurückzahlen. Wie viel Geld man bekommt, hängt vom eigenen Einkommen und Vermögen ab. In der Regel spielt auch das Einkommen der Eltern eine Rolle.
Wer Fragen hat oder mehr wissen will, kann eine E-Mail an [email protected] schreiben oder auf der Homepage des Märkischen Kreises unter https://t1p.de/47y4e nachsehen. Alle Formulare und den Link zum Online-Antrag gibt es zudem auf der Seite des Bundesministeriums unter https://t1p.de/zevb5.
Für das sogenannte Aufstiegs-BAföG, etwa für Fachschulen in der Heilerziehungspflege oder für Erzieher, ist die Bezirksregierung Köln (Dezernat 49) zuständig. Infos dazu gibt es unter www.aufstiegs-bafoeg.de. Studierende an Hochschulen oder Fachhochschulen müssen sich hingegen direkt an die Studierendenwerke ihres jeweiligen Studienortes wenden.