Märkischer Kreis fordert rechtzeitige BAföG-Anträge für Schüler
Schülerinnen und Schüler im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen), die bald mit ihrer Ausbildung starten, sollten ihre BAföG-Anträge jetzt stellen. Das hat einen wichtigen Grund: Das Geld wird nämlich erst ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag auch wirklich beim Amt eingegangen ist. Wer zu lange wartet, lässt also Geld auf dem Tisch liegen.
Gefördert werden grundsätzlich schulische Ausbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen. Das gilt zum Beispiel für angehende Sozialassistenten, Kinderpfleger, Erzieher oder Physiotherapeuten. Auch wer nur einen höheren Schulabschluss machen möchte – etwa die Fachoberschulreife oder das Abitur –, kann unter bestimmten Bedingungen Geld bekommen. In diesem Fall ist es jedoch eine Voraussetzung, dass man nicht mehr im Haushalt der Eltern wohnt.
Das Geld wird als Zuschuss ausgezahlt und muss später nicht zurückgezahlt werden. Wie viel man bekommt, hängt vom Einkommen und Vermögen der Schüler sowie in der Regel auch vom Geld der Eltern ab.
Wer Fragen hat oder mehr wissen will, kann eine E-Mail an [email protected] schreiben oder die Homepage des Märkischen Kreises unter https://t1p.de/47y4e besuchen. Unter dem Link https://t1p.de/zevb5 vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt finden sich zudem Informationen zu den nötigen Unterlagen und die Möglichkeit, den Antrag online auszufüllen.
Für das sogenannte Aufstiegs-BAföG, etwa für die Fachschule Erzieher oder Heilerziehungspflege, ist die Bezirksregierung Köln (Dezernat 49) zuständig. Details dazu gibt es unter www.aufstiegs-bafoeg.de. Studierende an Hochschulen oder Fachhochschulen müssen sich hingegen direkt an die Studierendenwerke ihres Studienortes wenden.