Meinerzhagen: Genehmigung für Feuerwerk außerhalb von Silvester nötig
Wer in Meinerzhagen (Märkischer Kreis, Nordrhein-Westfalen) außerhalb der Silvesterzeit ein Feuerwerk abbrennen möchte, braucht dafür eine schriftliche Erlaubnis. Das gilt zum Beispiel für private Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstage. Die Stadt weist nun darauf hin, dass die Anträge ab sofort mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin eingereicht werden müssen.
Wer die Genehmigung will, kann entweder das offizielle Formular der Stadt nutzen oder eine einfache E-Mail schreiben. Auch ein Brief per Post ist möglich. Wichtig ist, dass alle Details enthalten sind: Der Name und die Adresse des Antragstellers müssen genannt werden. Außerdem will die Stadt wissen, wo genau, wann und in welchem Umfang das Feuerwerk gezündet werden soll. Zudem müssen die Sicherheitsmaßnahmen beschrieben werden, vor allem der Abstand zu Gebäuden, die leicht brennen könnten.
Es gibt jedoch klare Verbote: In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinderheimen, Altenheimen oder anderen brandgefährdeten Gebäuden darf kein Feuerwerk gezündet werden. Die Stadt kann zudem weitere Auflagen festlegen, an die sich der Veranstalter halten muss. Für die Bearbeitung des Antrags fällt eine Gebühr von 60 Euro an.
Bei Fragen oder für die Antragstellung stehen Frau Herrmann ([email protected], Telefon: 02354/77-139) oder Frau Kniest ([email protected], Tel: 02354/77-238) zur Verfügung.