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Märkischer Kreis fordert rechtzeitige BAföG-Anträge für Schüler

Copyright und Urheber siehe Märkischer Kreis

Wer eine Ausbildung beginnt, sollte schnell handeln. Das Amt für Ausbildungsförderung im Märkischen Kreis erinnert an die Fristen für das Schüler-BAföG.

Schülerinnen und Schüler, die bald mit einer Ausbildung starten, sollten ihre BAföG-Anträge jetzt stellen. Das Amt für Ausbildungsförderung im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen) warnt vor zu späten Anträgen. Wer zu lange wartet, bekommt das Geld erst ab dem Monat, in dem der Antrag tatsächlich beim Amt eingegangen ist. Frühere Zeiträume werden nicht nachgezahlt.

Gefördert werden grundsätzlich schulische Ausbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen. Das gilt zum Beispiel für angehende Sozialassistenten, Kinderpfleger, Erzieher oder Physiotherapeuten. Auch wer einen höheren Schulabschluss wie die Fachoberschulreife oder das Abitur anstrebt, kann unter bestimmten Bedingungen Geld erhalten. Eine wichtige Voraussetzung ist dabei, dass die Schüler nicht mehr im Haushalt ihrer Eltern leben.

Das Geld wird als Zuschuss gezahlt. Das bedeutet, dass die Betroffenen es später nicht zurückzahlen müssen. Wie hoch die Summe ausfällt, hängt vom Einkommen und Vermögen der Schüler sowie in der Regel auch vom Geld der Eltern ab.

Wer Fragen hat oder Informationen braucht, kann eine E-Mail an [email protected] schreiben oder auf der Homepage des Märkischen Kreises unter https://t1p.de/47y4e nachsehen. Details zu den Unterlagen und die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen, finden Interessierte auf der Seite des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt unter https://t1p.de/zevb5.

Für das sogenannte Aufstiegs-BAföG, etwa für die Fachschule für Erzieher oder Heilerziehungspflege, ist die Bezirksregierung Köln (Dezernat 49) zuständig. Hierzu gibt es Informationen unter www.aufstiegs-bafoeg.de. Studierende an Hochschulen oder Fachhochschulen müssen sich hingegen direkt an die Studierendenwerke ihres Studienortes wenden.

Quelle: Märkischer Kreis – zur Originalmeldung

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