Kierspe führt Pflicht zur Kastration von Freigängerkatzen ein
In Kierspe (Märkischer Kreis, Nordrhein-Westfalen) gelten für alle Katzen, die nach draußen dürfen, strenge Regeln. Laut einer städtischen Verordnung müssen diese Tiere kastriert und dauerhaft gekennzeichnet sein. Das kann entweder durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung passieren.
Die Stadt möchte damit verhindern, dass sich die Katzen unkontrolliert vermehren. So soll das Tierleid verringert und die Zahl der herrenlosen Katzen in der Stadt gesenkt werden. Die Pflicht gilt für alle Katzen, egal ob männlich oder weiblich. Nur Tiere, die jünger als sieben Monate sind, sind vorerst ausgenommen.
Besonders wichtig: Nicht nur die offiziellen Besitzer sind betroffen. Auch Menschen, die freilaufende Katzen regelmäßig füttern, gelten rechtlich als Halter. Sie müssen sich ebenfalls an die Vorgaben halten und die Tiere kastrieren sowie kennzeichnen lassen.
Es gibt eine Ausnahme für die Zucht von Rassekatzen. In diesem Fall kann ein Antrag gestellt werden. Die Züchter müssen dann aber glaubhaft beweisen, dass die Zucht kontrolliert abläuft und die Versorgung der Nachkommen gesichert ist.
Wer sich nicht an die Regeln hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Stadt Kierspe weist darauf hin, dass dies mit einer Geldbuße bestraft werden kann.
Quelle: Kierspe – zur Originalmeldung