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Märkischer Kreis fordert rechtzeitige BAföG-Anträge für Schüler

Copyright und Urheber siehe Märkischer Kreis

Wer eine Ausbildung startet, sollte jetzt seine Unterlagen einreichen. Wer zu lange wartet, verliert Geld.

Schülerinnen und Schüler im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen), die bald mit einer Ausbildung beginnen, sollten jetzt ihre BAföG-Anträge stellen. Das Amt für Ausbildungsförderung warnt davor, zu lange zu warten. Denn das Geld wird erst ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag auch wirklich beim Amt eingegangen ist. Wer den Termin verpasst, bekommt die Förderung für die Vormonate nicht.

Gefördert werden vor allem schulische Ausbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen. Das gilt zum Beispiel für angehende Erzieher, Kinderpfleger, Sozialassistenten oder Physiotherapeuten. Auch wer einen höheren Schulabschluss anstrebt, wie die Fachhochschulreife oder das Abitur, kann unter bestimmten Bedingungen Geld erhalten. In diesem Fall ist es eine wichtige Voraussetzung, dass man nicht mehr im Haushalt der Eltern wohnt.

Das Geld wird als Zuschuss ausgezahlt. Das bedeutet, dass die Schüler die Summe später nicht zurückzahlen müssen. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt vom Einkommen und Vermögen der Schüler selbst ab. In der Regel spielt auch das Einkommen der Eltern eine Rolle.

Wer Fragen hat oder Informationen braucht, kann eine E-Mail an [email protected] schreiben oder auf der Homepage des Märkischen Kreises unter https://t1p.de/47y4e nachsehen. Formulare und den Link zum Online-Antrag gibt es zudem auf der Seite des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt unter https://t1p.de/zevb5.

Für das sogenannte Aufstiegs-BAföG, etwa für die Fachschule für Erzieher oder Heilerziehungspflege, ist die Bezirksregierung Köln (Dezernat 49) zuständig. Passende Unterlagen dazu finden Interessierte unter www.aufstiegs-bafoeg.de. Studierende an Hochschulen oder Fachhochschulen müssen sich hingegen direkt an die Studierendenwerke ihres jeweiligen Studienortes wenden.

Quelle: Märkischer Kreis – zur Originalmeldung

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