Märkischer Kreis erinnert an BAföG-Anträge für Schüler
Schülerinnen und Schüler, die bald mit ihrer Ausbildung starten, sollten ihre BAföG-Anträge zeitnah stellen. Das ist wichtig, denn das Geld gibt es nur ab dem Monat, in dem der Antrag auch wirklich beim Amt für Ausbildungsförderung im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen) eingegangen ist. Wer zu spät einreicht, verliert also Geld für die ersten Monate.
Gefördert werden grundsätzlich schulische Ausbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen. Das gilt zum Beispiel für angehende Sozialassistenten, Kinderpfleger, Erzieher oder Physiotherapeuten. Auch wer nur einen höheren Schulabschluss machen will – etwa die Fachoberschulreife oder das Abitur – kann unter bestimmten Bedingungen Geld bekommen. Eine wichtige Voraussetzung ist dabei, dass die Schüler nicht mehr im Haushalt der Eltern wohnen.
Das Geld für Schüler wird als Zuschuss gezahlt. Das bedeutet, dass es nicht zurückgezahlt werden muss. Wie viel Geld man bekommt, hängt vom eigenen Einkommen und Vermögen ab. In der Regel spielt auch das Einkommen der Eltern eine Rolle.
Wer Fragen hat oder mehr wissen möchte, kann eine E-Mail an [email protected] schreiben. Weitere Infos und die nötigen Formulare gibt es auf der Homepage des Märkischen Kreises unter https://t1p.de/47y4e oder auf der Seite des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt unter https://t1p.de/zevb5. Dort kann der Antrag auch direkt online gestellt werden.
Für das sogenannte Aufstiegs-BAföG, etwa für die Fachschule für Erzieher oder Heilerziehungspflege, ist die Bezirksregierung Köln (Dezernat 49) zuständig. Passende Unterlagen dazu finden sich unter www.aufstiegs-bafoeg.de. Studierende an Hochschulen oder Fachhochschulen müssen sich hingegen an die Studierendenwerke ihres jeweiligen Studienortes wenden.