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Lünen: Polizei findet Cannabis und Waffe bei Autokontrolle

Zivilpolizisten entdeckten ein Auto mit falschen Kennzeichen. Bei der anschließenden Fahndung kamen Drogen und ein Luftgewehr zum Vorschein.

Am Mittwochnachmittag (12. August 2026) waren Zivilpolizisten in Lünen (Kreis Unna, Nordrhein-Westfalen) auf der Straße Wethmarheide unterwegs. Dabei fiel ihnen ein Auto auf, das verdächtig wirkte. Die Beamten kannten die Kennzeichen des Wagens aus früheren Einsätzen, aber sie passten nicht zu diesem Fahrzeug.

Die Polizisten folgten dem Wagen. Dieser bog in einen Stichweg in der Nähe einer Autowerkstatt an der Wethmarheide ab. Die Beamten beobachteten den Fahrer aus der Ferne. Sie sahen, wie der Mann die Werkstatt betrat und kurz darauf mit einer schwarzen Plastiktüte in der Hand wieder herauskam.

Kurz darauf stoppten die Beamten den 30-jährigen Fahrer auf einem Firmenparkplatz in der Josef-Rethmann-Straße. Bei der Kontrolle fanden sie die schwarze Tüte im Auto. Darin befand sich eine größere Menge Cannabis. Die Polizei nahm die Drogen sofort mit.

Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Mann unter dem Einfluss von Drogen stand. Zudem besaß er keinen gültigen Führerschein. Auch der Verdacht mit den falschen Kennzeichen bestätigte sich. Da nicht klar war, wem das Auto eigentlich gehört, beschlagnahmte die Polizei sowohl den Wagen als auch die Schilder.

Die Polizei ließ nicht locker und holte sich einen Durchsuchungsbeschluss für die Werkstatt, in der der Mann zuvor gewesen war. Zwar fanden die Beamten dort keine weiteren Drogen, aber sie entdeckten Bargeld im mittleren dreistelligen Bereich und ein Mobiltelefon. Außerdem stellten sie ein Luftgewehr sowie zwei Kennzeichen sicher, die zur Fahndung ausgeschrieben waren.

Der 30-Jährige wurde zur Polizeiwache Lünen gebracht. Dort entnahm ihm ein Arzt eine Blutprobe. Da es keine Gründe für eine Untersuchungshaft gab, konnte der Mann nach den Befragungen wieder nach Hause gehen.

Jetzt stehen mehrere Strafverfahren gegen den Mann. Er muss sich unter anderem wegen des Fahrens unter Drogen, Verstößen gegen das Cannabisgesetz, Kennzeichenmissbrauchs und wegen waffenrechtlicher Verstöße verantworten. Ob und inwieweit sich der Verdächtige strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Polizei Dortmund – zur Originalmeldung

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