Lüneburg: Genehmigung für Baumfällungen jetzt online
In Lüneburg (Niedersachsen) gibt es eine Gehölzschutzsatzung. Diese Regelung sorgt dafür, dass Bäume, Baumgruppen, Hecken und baumartige Sträucher im gesamten Stadtgebiet geschützt sind. Wer ein solches Gehölz stark zurückschneiden oder komplett fällen möchte, darf das nicht einfach so tun. Dafür ist eine offizielle Ausnahmegenehmigung der Stadt nötig.
Ab sofort können die Bewohner diesen Antrag bequem über das Serviceportal der Hansestadt Lüneburg stellen. Wer den Link nutzt, findet dort die wichtigsten Schutzregeln. Im Online-Formular müssen Details zum Gehölz und der Grund für die Arbeiten eingetragen werden. Außerdem müssen ein Foto oder ein Lageplan hochgeladen werden. Die Unterlagen gehen dann direkt an die zuständigen Mitarbeiter in der städtischen Grünplanung.
Es gibt dabei eine wichtige Bedingung: Den Antrag darf nur der Besitzer des Gehölzes selbst stellen oder jemand, der eine entsprechende Vollmacht hat.
Auch wenn man den Antrag jederzeit abschicken kann, dürfen die Arbeiten am Baum meistens nicht sofort beginnen. Aus Gründen des Artenschutzes ist das Fällen oder starke Schneiden in der Regel nur im Zeitraum von Oktober bis Februar erlaubt.
Alle städtischen Online-Dienste sind über das zentrale Serviceportal der Stadt erreichbar.
Quelle: Lüneburg – zur Originalmeldung