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Lüneburg führt neues Modell für Erbbaurecht ein

Copyright und Urheber siehe Lüneburg

Der Stadtrat hat neue Regeln für Grundstücke der Stadt und ihrer Stiftungen beschlossen. Vor allem die Kosten für die Pächter sollen sinken.

In Lüneburg (Niedersachsen) wird es für viele Grundstücksnutzer günstiger. Der Rat der Hansestadt hat am Donnerstag, den 20. August, das sogenannte Lüneburger Modell beschlossen. Das betrifft alle Grundstücke, die der Stadt selbst oder den drei Stiftungen Hospital St. Nikolaihof, Hospital zum Großen Heiligen Geist und Hospital zum Graal gehören.

Die wichtigste Änderung ist der Erbbauzins. Dieser wird künftig auf 1,5 Prozent festgelegt. Bisher mussten die Leute bei Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften oder Mehrfamilienhäusern bis zu 4 Prozent zahlen. Damit sinken die laufenden Kosten für die Bewohner deutlich.

Auch bei der Größe der Grundstücke gibt es neue Regeln. Für Einfamilienhäuser gilt eine Grenze von 600 Quadratmetern. Ist das Grundstück größer und man kann es teilen und bebauen, gibt es für die restliche Fläche einen Abschlag von 25 Prozent beim Bodenrichtwert. Wenn man das Land nicht teilen kann, ist der Abschlag für die unbebaute Fläche sogar 50 Prozent. Wie hoch diese Grenze für Reihenhäuser oder Mehrfamilienhäuser ist, wird noch entschieden.

Als Basis für die Berechnung nimmt die Stadt den aktuellen Bodenrichtwert. Davon werden die Kosten für die Erschließung abgezogen. Auch wenn ein Grundstück in einem Senkungsgebiet liegt oder es dort besonders laut ist, gibt es weitere Abschläge.

Die Verträge laufen normalerweise über 99 Jahre. Wenn die Preise im Land (Verbraucherpreisindex) um 10 Prozent oder mehr steigen oder fallen, wird die Pacht angepasst. Ein wichtiger Punkt für die Sicherheit: Wenn das Recht endet und das Land an die Stadt oder Stiftung zurückgeht, bekommt der Nutzer den vollen aktuellen Wert des Hauses erstattet, das auf dem Grundstück steht.

Das neue Modell gilt nicht für Grundstücke der Klosterkammer Niedersachsen. Auch für Flächen, die der Stadt gehören, aber außerhalb von Lüneburg liegen, gelten weiterhin die dort üblichen Preise.

Seit Mai 2024 hat eine Arbeitsgruppe aus Politik, Verwaltung und der Initiative Erbbau Lüneburg an diesem Plan gearbeitet. In zwölf Treffen wurde versucht, eine Lösung zu finden, die sowohl für die Pächter als auch für die Stadt fair ist. Grundlage für den Beschluss war ein gemeinsamer Antrag von CDU, Grünen und FDP.

Jetzt muss die Stadtverwaltung die Details noch genau ausarbeiten und das Ganze mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres abstimmen.

Quelle: Lüneburg – zur Originalmeldung

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