Luckau und Umland: Wasserentnahme aus Gewässern verboten
Ab dem 21. August 2026 darf in weiten Teilen der Region kein Wasser mehr aus Oberflächengewässern entnommen werden. Das Verbot gilt für alle, die Pumpvorrichtungen nutzen, um Wasser aus Gräben, Flüssen, Teichen oder Seen zu ziehen.
Das Verbot betrifft ein großes Gebiet im Landkreis Dahme-Spreewald (Brandenburg). Neben der Stadt Luckau sind auch die Stadt Lübben (Spreewald), die Gemeinden Märkische Heide und Heideblick sowie die Ämter Unterspreewald und Lieberose/Oberspreewald betroffen.
Wie lange diese Einschränkung gilt, ist noch nicht bekannt. Das Verbot wurde per Allgemeinverfügung ausgesprochen und bleibt bis auf Widerruf in Kraft.
Wer genauere Details zu den Regeln wissen möchte, kann die Webseite des Landkreises Dahme-Spreewald besuchen. Dort sind die Einzelheiten unter dem Bereich Aktuelles veröffentlicht.
Quelle: Luckau – zur Originalmeldung