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Lottstetten: Grillen im Wald wieder erlaubt

Copyright und Urheber siehe Lottstetten

Ab dem 1. September ist das Feuerverbot im Wald aufgehoben. Wer grillen möchte, muss sich aber an bestimmte Regeln halten.

In Lottstetten (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) dürfen die Menschen ab dem 1. September wieder Feuer im Wald machen. Das Landratsamt Waldshut hat das Verbot aufgehoben. Grund dafür sind die Regenfälle der letzten Tage und die sinkenden Temperaturen. Dadurch ist die Gefahr von Waldbränden deutlich zurückgegangen.

Das bedeutet konkret: An den offiziell ausgewiesenen Feuerstellen im Wald oder in der Nähe vom Wald – bis zu 100 Meter Entfernung – ist das Grillen wieder erlaubt. Die Nutzer müssen jedoch vorsichtig sein. Bevor man eine Feuerstelle verlässt, muss das Feuer komplett gelöscht werden.

Es gibt aber wichtige Ausnahmen. Wenn es stark windet, bleibt es verboten, ein Feuer zu entfachen. Auch wilde Feuerstellen, also Orte, die nicht offiziell dafür vorgesehen sind, bleiben strikt verboten. Wer trotzdem raucht, riskiert eine Strafe. Das Rauchverbot im Wald gilt nämlich noch bis zum 31. Oktober. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro rechnen.

Das Kreisforstamt gibt zudem einen Hinweis an Waldarbeiter. Feuer beim Arbeiten sind weiterhin gefährlich. Wenn Reisig verbrannt werden muss, sollte das frühestens im Spätherbst passieren, wenn die Luft und der Boden feucht genug sind. Am besten verzichtet man aber ganz auf das Verbrennen.

Wer Fragen zum Thema Wald hat, kann sich direkt an den zuständigen Förster wenden.

Quelle: Lottstetten – zur Originalmeldung

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