Bad Säckingen: Grillen im Wald wieder erlaubt
In Bad Säckingen (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) lockern sich die Regeln für Feuer im Wald. Da es in den letzten Tagen geregnet hat und die Temperaturen sinken, ist die Gefahr von Waldbränden zurückgegangen. Deshalb hat das Landratsamt Waldshut das Feuerverbot zum 1. September aufgehoben.
Das bedeutet konkret: Wer an den offiziell ausgewiesenen Feuerstellen grillen möchte, darf das nun wieder. Das gilt auch für Stellen, die bis zu 100 Meter nah am Wald liegen. Es gibt aber wichtige Regeln, an die sich jeder halten muss. Bevor man eine Grillstelle verlässt, muss das Feuer komplett gelöscht werden. Wenn es stark windet, bleibt das Feuer machen weiterhin verboten.
Einige Verbote bleiben jedoch bestehen. Wer wilde Feuerstellen nutzt, handelt weiterhin illegal. Außerdem gilt das Rauchverbot im Wald noch bis zum 31. Oktober. Wer sich nicht an diese Regeln hält, muss mit hohen Bußgeldern von bis zu 2.500 Euro rechnen.
Das Kreisforstamt gibt zudem einen Hinweis an Leute, die Reisig verbrennen wollen. Solche Feuer sind oft gefährlich. Falls es unbedingt sein muss, sollte man damit bis zum Spätherbst warten, wenn Boden und Luft feucht genug sind. Am besten verzichtet man aber ganz darauf.
Wer Fragen zum Thema Wald hat, kann sich direkt an den zuständigen Förster wenden.