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Lohr am Main: Neue Grundsteuerbescheide kommen im Januar

Copyright und Urheber siehe Lohr am Main

Die Stadt Lohr am Main verschickt bis Mitte Januar neue Bescheide für die Grundsteuer. Die Reform ändert die Art und Weise, wie die Steuer berechnet wird.

In Lohr am Main (Landkreis Main-Spessart, Bayern) bekommt jeder Grundstückseigentümer bis spätestens 15. Januar 2025 einen neuen Grundsteuerbescheid. Grund dafür ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die alte Berechnung als verfassungswidrig eingestuft hat.

Nach der neuen Reform in Bayern zählt jetzt vor allem die Fläche. Es geht also darum, wie groß das Grundstück und das Gebäude sind und wofür sie genutzt werden. Der eigentliche Wert des Bodens spielt keine Rolle mehr. Für die Berechnung gibt es feste Zahlen: Grundstücke werden mit 0,04 Euro pro Quadratmeter angesetzt, Gebäude mit 0,50 Euro. Wer eine Wohnung besitzt, bekommt einen Abschlag, sodass dort nur 0,35 Euro pro Quadratmeter berechnet werden. Für Denkmäler oder sozialen Wohnungsbau gibt es weitere Erleichterungen.

Die Stadt Lohr am Main hat für das gesamte Gebiet einen Hebesatz von 500 Prozent festgelegt. Dieser Wert wird mit dem Messbetrag multipliziert, den das Finanzamt festlegt. Das bedeutet für die Bürger: Wenn die Höhe des Messbetrags nicht stimmt, muss man sich direkt an das Finanzamt Lohr am Main wenden. Die Stadt selbst ist an die Zahlen des Finanzamts gebunden und kann diese nicht ändern. Ein Widerspruch bei der Stadt ist nur möglich, wenn die Rechnung mit dem Hebesatz falsch ist.

Ob die Steuer für den Einzelnen nun steigt oder sinkt, lässt sich nicht pauschal sagen. Die Reform soll zwar insgesamt für die Stadt neutral bleiben, das bedeutet aber nicht, dass es für jeden Einzelnen gleich bleibt.

In den nächsten Jahren erhalten die Eigentümer nur dann wieder einen neuen Bescheid, wenn sich etwas an der Berechnung ändert. Ansonsten bleibt der aktuelle Bescheid so lange gültig, bis ein neuer kommt.

Weitere Informationen gibt es unter www.grundsteuer.bayern.de.

Quelle: Lohr am Main – zur Originalmeldung

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