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Löwenstein: Verbot für offene Feuer aufgehoben

Sarah Schock Freihaus Copyright und Urheber siehe Löwenstein

In Löwenstein dürfen wieder offene Feuer gemacht werden. Die Stadt hat das Verbot aufgrund der Wetterlage mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Seit dem 26. Juni 2026 galt in Löwenstein (Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg) ein Verbot für offene Feuer. Diese Regelung war nötig, um die Gefahr von Bränden zu senken. Nun hat sich das Wetter geändert, weshalb die Stadt die entsprechende Verfügung am 31. August 2026 wieder aufgehoben hat.

Das bedeutet, dass die Einschränkungen ab sofort nicht mehr gelten. Wer gegen diese Entscheidung vorgehen möchte, kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Dies muss schriftlich oder persönlich bei der Stadtverwaltung in der Maybachstraße 32 in Löwenstein geschehen.

Quelle: Löwenstein – zur Originalmeldung

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