Leimen erinnert an Grund- und Gewerbesteuer
In Leimen (Rheinland-Pfalz) stehen wichtige Fristen für die Stadtkasse an. Die Verwaltung erinnert öffentlich daran, dass die Grundsteuer sowie die Vorauszahlungsraten für die Gewerbesteuer für das dritte Kalendervierteljahr 2026 fällig sind.
Die Zahlungen müssen bis spätestens zum 15. August 2026 bei der Stadt eingehen. Wer das Geld per Lastschrift einzieht lässt, muss nichts weiter tun. Alle anderen müssen die Beträge ohne weitere Aufforderung selbst überweisen.
Die Stadt stellt in diesem Jahr keine neuen Steuerbescheide zu, sofern sich nichts an der persönlichen oder sachlichen Situation geändert hat. Es gelten also die alten Bescheide. Wer die Frist verpasst, muss mit Konsequenzen rechnen: Die Stadt erhebt ab dem Fälligkeitsdatum gesetzliche Säumniszuschläge. Wenn es zu Einzelmahnungen kommt, fallen zusätzlich Mahngebühren an.
Neben den Steuern gibt es wichtige Regeln für Hundehalter. Wer einen Hund in Leimen hält, muss dies innerhalb von zwei Wochen bei der Stadtverwaltung melden. Das gilt auch, wenn der Hund das steuerpflichtige Alter von drei Monaten erreicht hat. Zudem müssen Hunde, die außerhalb des eigenen Hauses oder Gartens laufen, eine sichtbare Steuermarke am Halsband tragen. Wer das ignoriert, riskiert ein Bußgeld.
Ein wichtiger Hinweis gilt für alle, die umziehen: Eine Ummeldung beim Bürgerbüro reicht nicht aus. Wer seine Adresse ändert, muss dies dem Steueramt separat per E-Mail an [email protected] mitteilen. Wer seine Bankverbindung ändern oder ein Lastschriftverfahren einrichten möchte, kann dies über die Homepage unter www.leimen.de/sepa erledigen.
Quelle: Leimen – zur Originalmeldung