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Lautrach: Verbot von Wasserpumpen an öffentlichen Bächen

Die Gemeinde warnt vor illegalen Wasserentnahmen aus den Bächen. Wer seinen Garten mit Pumpen bewässert, handelt rechtswidrig.

In den letzten Wochen ist in Lautrach (Landkreis Unterallgäu, Bayern) häufiger aufgefallen, dass Menschen große Mengen Wasser aus den öffentlichen Gewässern entnehmen. Das Ziel ist meistens die Bewässerung von privaten Gärten.

Die Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel stellt nun klar, dass dies nicht erlaubt ist. Wer Pumpen, Schläuche oder andere technische Hilfsmittel benutzt, um Wasser aus dem Bach zu holen, verstößt gegen die Regeln. Erlaubt ist lediglich, wenn man kleine Mengen Wasser mit einem Eimer oder einer Gießkanne herausschöpft.

Neben der Entnahme gibt es auch ein Problem mit dem Einleiten von Stoffen. Die Gemeinde erinnert daran, dass es verboten ist, Wasser oder andere Materialien ohne Genehmigung in den Bach zu leiten.

Das Ordnungsamt begründet diese Regeln mit dem Schutz der Natur. Es gehe darum, die Tiere und Pflanzen im Wasser zu schützen und verantwortungsvoll mit der Ressource Wasser umzugehen. Die Bürger werden gebeten, die Vorschriften einzuhalten.

Quelle: Lautrach – zur Originalmeldung

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