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Lautrach: Führerscheine von 2002 bis 2004 müssen umgetauscht werden

Wer einen Führerschein aus den Jahren 2002 bis 2004 besitzt, muss bis Januar 2027 handeln. Die Gemeinde Lautrach erinnert an die Frist für den Pflichtumtausch.

Wer in Lautrach (Landkreis Unterallgäu) wohnt und einen Führerschein besitzt, der zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurde, sollte jetzt aktiv werden. Bis zum 19. Januar 2027 müssen diese Dokumente zwingend umgetauscht werden. Der Grund ist eine Änderung im Gesetz: Seit 2013 werden Führerscheine nur noch für 15 Jahre befristet ausgestellt. Alle älteren Scheine müssen deshalb nach und nach auf diese neue Variante umgestellt werden.

Martin Müller vom Landratsamt Unterallgäu rät dazu, nicht zu lange zu warten. Wer den Termin im Januar knapp verpasst, riskiert Probleme. Besonders ab Oktober wird es in den Ämtern voll, da immer mehr Menschen ihren Antrag stellen. Wer frühzeitig einen Termin vereinbart, vermeidet lange Wartezeiten.

Es gibt zwei Wege für den Umtausch. Man kann entweder online mit einer BayernID oder BundID alles erledigen. Alternativ geht es persönlich in der Führerscheinstelle des Landratsamts in Mindelheim oder in der Außenstelle in Memmingerberg. Für den Besuch im Amt muss man den alten Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument und ein aktuelles, biometrisches Foto in Papierform mitbringen.

Eine Ausnahme gibt es für ältere Menschen: Wer vor 1953 geboren ist, hat mehr Zeit und muss den Schein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Alle weiteren Details, den Online-Antrag und die Möglichkeit zur Terminvereinbarung findet man auf der Webseite des Landratsamts unter www.unterallgaeu.de/fuehrerschein.

Quelle: Lautrach – zur Originalmeldung

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