Lautrach: Verbot von Pumpen an öffentlichen Bächen
In den letzten Wochen ist in Lautrach (Landkreis Unterallgäu) vermehrt aufgefallen, dass viele Menschen Wasser aus den öffentlichen Gewässern pumpen. Die Bewohner nutzen das Wasser, um ihre Gärten zu bewässern. Die Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel stellt nun klar: Das ist verboten.
Wer Pumpen oder andere technische Hilfsmittel wie Schläuche benutzt, handelt unzulässig. Erlaubt ist nur, wenn man kleine Mengen Wasser mit einem Eimer oder einer Gießkanne aus dem Bach schöpft.
Neben der Entnahme gibt es auch Probleme beim Einleiten. Die Gemeinde erinnert daran, dass es nicht erlaubt ist, Wasser oder andere Stoffe ohne Genehmigung in den Bach zu leiten. Diese Regeln sollen die Pflanzen und Tiere im Wasser schützen und sicherstellen, dass verantwortungsvoll mit der Ressource Wasser umgegangen wird.
Das Ordnungsamt bittet alle Bürger, sich an diese Vorschriften zu halten. Weitere Angaben zu möglichen Kontrollen oder Strafen liegen bislang nicht vor.
Quelle: Lautrach – zur Originalmeldung