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Lautrach: Führerscheine von 2002 bis 2004 müssen umgetauscht werden

Wer seinen Führerschein zwischen 2002 und 2004 bekommen hat, muss jetzt handeln. Bis Januar 2027 muss das Dokument gegen eine befristete Variante getauscht werden.

Ein wichtiger Termin steht für viele Autofahrer in Lautrach (Landkreis Unterallgäu) an: Wer einen Führerschein aus den Jahren 2002 bis 2004 besitzt, muss diesen bis spätestens zum 19. Januar 2027 umtauschen.

Der Grund dafür ist eine Regelung aus dem Jahr 2013. Seitdem werden Führerscheine nur noch befristet für 15 Jahre ausgestellt. Alle älteren Dokumente müssen deshalb nach und nach in diese neue Form überführt werden. Das passiert gestaffelt nach dem Datum, an dem der Schein ausgestellt wurde.

Martin Müller vom Landratsamt Unterallgäu rät dazu, nicht zu lange zu warten. Besonders ab Oktober wird mit vielen Anträgen gerechnet. Wer bis kurz vor den Stichtag im Januar wartet, muss vermutlich mit langen Wartezeiten rechnen. Ein Termin sollte daher möglichst bald vereinbart werden.

Die Betroffenen haben zwei Möglichkeiten: Sie können den Umtausch online mit der BayernID oder der BundID erledigen. Alternativ können sie persönlich zur Führerscheinstelle des Landratsamts nach Mindelheim oder in die Außenstelle nach Memmingerberg gehen. Wer persönlich erscheint, sollte den alten Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument und ein aktuelles, ausgedrucktes biometrisches Foto mitbringen.

Um Zeit zu sparen, empfiehlt das Amt, vorab über die Homepage einen Termin zu machen. Ein Besuch ohne Termin ist jedoch ebenfalls möglich. Alle weiteren Details und der Online-Antrag sind unter www.unterallgaeu.de/fuehrerschein zu finden.

Eine Ausnahme gibt es für ältere Menschen: Wer vor 1953 geboren wurde, hat mehr Zeit und muss den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Quelle: Lautrach – zur Originalmeldung

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