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Lautrach: Führerscheine von 2002 bis 2004 müssen umgetauscht werden

Wer einen alten Führerschein besitzt, muss jetzt handeln. Bis Januar 2027 läuft für viele die Frist ab.

Wer in Lautrach (Landkreis Unterallgäu) wohnt und einen Führerschein aus den Jahren 2002 bis 2004 besitzt, sollte schnell aktiv werden. Bis zum 19. Januar 2027 müssen diese Dokumente zwingend umgetauscht werden. Der Grund ist eine Regelung aus dem Jahr 2013: Seitdem werden Führerscheine nur noch für 15 Jahre ausgestellt. Alle älteren Scheine müssen nun schrittweise auf diese befristete Variante umgestellt werden.

Martin Müller vom Landratsamt Unterallgäu warnt davor, zu lange zu warten. Wer den Termin bis kurz vor den Stichtag schiebt, muss mit langen Wartezeiten rechnen. Besonders ab Oktober steigen die Antragszahlen meist stark an. Deshalb empfiehlt die Behörde, bereits jetzt einen Termin zu vereinbaren.

Die Betroffenen haben zwei Möglichkeiten für den Umtausch. Man kann entweder persönlich zur Führerscheinstelle des Landratsamts nach Mindelheim oder in die Außenstelle nach Memmingerberg gehen. Alternativ funktioniert der Vorgang online über die BayernID oder die BundID. Wer persönlich erscheint, muss den alten Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument und ein aktuelles biometrisches Foto in Papierform mitbringen.

Ein Termin über die Homepage des Landratsamts spart Zeit, ist aber keine Pflicht. Man kann auch ohne Termin vorbeikommen. Alle weiteren Details und den Online-Antrag findet man unter www.unterallgaeu.de/fuehrerschein.

Eine Ausnahme gibt es für ältere Menschen: Wer vor 1953 geboren ist, hat mehr Zeit. Diese Menschen müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Quelle: Lautrach – zur Originalmeldung

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