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Laubach: Steuern und Gebühren bis 15. August fällig

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Die Stadtkasse in Laubach erinnert an die dritte Abschlagsrate für das Jahr 2026. Wer nicht rechtzeitig zahlt, muss mit Mahnungen rechnen.

In Laubach (Landkreis Gießen, Hessen) stehen bald wieder Zahlungen an die Stadt an. Bis zum 15. August 2026 muss die dritte Abschlagsrate für dieses Jahr bezahlt werden. Das betrifft die Grundsteuer und die Gewerbesteuer sowie die Gebühren für Wasser, Abwasser und Niederschlagswasser.

Wer überweist, muss unbedingt auf das aktuelle Buchungszeichen achten. Ohne diese Nummer kann die Stadtkasse das Geld nicht zuordnen, was zu Problemen bei der Abrechnung führt.

Die Stadt warnt: Wer den Termin verpasst, sollte schnell handeln. Wenn das Geld nicht innerhalb einer Woche nach dem 15. August eingegangen ist, schickt die Stadtkasse Mahnungen raus. Später kann es sogar zur Vollstreckung kommen.

Um diesen Stress zu vermeiden, empfiehlt die Stadt das SEPA-Lastschriftverfahren. Dann wird der Betrag automatisch vom Konto abgebucht. Ein Mandat dafür kann man formlos per Post an die Friedrichstraße 11 in 35321 Laubach schicken, per Fax an 06405/921-313 oder als Scan an [email protected] senden. Passende Vordrucke gibt es auf der Webseite der Stadt unter www.laubach-online.de/Bürgerservice/Formulare/Finanz-u.Steuerwesen/Einzugsermächtigung.

Bei Fragen zu den Bescheiden helfen Frau Lutz und Frau Scheinert unter der Telefonnummer 06405/921-915 weiter.

Quelle: Laubach – zur Originalmeldung

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