Laubach verbietet Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen
In Laubach (Landkreis Gießen, Hessen) ist es ab dem 16. Juli 2026 untersagt, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Die Stadt hat dies per Allgemeinverfügung festgelegt.
Das Verbot betrifft alle, die Wasser im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs entnehmen wollen. Auch der Eigentümer- und Anliegergebrauch ist davon betroffen. Das bedeutet konkret, dass man nicht einfach Wasser aus Bächen oder Flüssen im Landkreis Gießen pumpen oder schöpfen darf.
Die Maßnahme ist vorübergehend. Warum die Stadt die Entnahme genau jetzt untersagt hat, geht aus der kurzen Mitteilung nicht hervor. Meist stecken hinter solchen Verboten extreme Trockenperioden oder ein zu niedriger Wasserstand in den Gewässern, um die Natur zu schützen.
Wer sich nicht an die Verfügung hält, muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Weitere Details zur Dauer des Verbots liegen bislang nicht vor.
Quelle: Laubach – zur Originalmeldung