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Langenargen erinnert an Meldepflicht für Saisonarbeiter

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Wer ausländische Arbeitskräfte einstellt, muss diese rechtzeitig anmelden. Die Gemeinde warnt vor Bußgeldern.

In Langenargen (Bodenseekreis, Baden-Württemberg) gibt es wichtige Regeln für die Anmeldung von Saisonarbeitskräften. Das betrifft vor allem Leute aus dem Ausland, die in der Landwirtschaft, im Bau oder in der Gastronomie arbeiten.

Wer im Ausland wohnt und länger als drei Monate in Deutschland bleibt, muss sich anmelden. Das muss innerhalb von zwei Wochen passieren. Die Gemeinde erinnert die Arbeitgeber daran, auf diese Pflicht zu achten. Wer die Anmeldung verschlampt, begeht einen Verstoß gegen das Meldegesetz. Das kann teuer werden, da die Behörden in solchen Fällen Geldbußen verhängen können.

Die nötigen Formulare gibt es im Bürgerservice Plus am Marktplatz 4. Wer zur Anmeldung kommt, muss einen gültigen Ausweis oder einen Reisepass dabei haben.

Auch das Ende der Arbeit ist wichtig: Wenn die Saisonarbeiter wieder in ihre Heimat ziehen, müssen sie sich ebenfalls im Bürgerservice Plus am Marktplatz 4 wieder abmelden.

Quelle: Langenargen – zur Originalmeldung

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