Landtagswahl in Bandelin: So funktioniert die Abstimmung
Am Sonntag, den 20. September 2026, steht die Wahl zum 9. Landtag von Mecklenburg-Vorpommern an. Alle Wahlberechtigten im Bereich des Amtes Züssow können mit zwei Stimmen entscheiden. Eine Neuerung gibt es beim Alter: Erstmals dürfen auch Menschen ab 16 Jahren wählen.
Die Wahlbenachrichtigungen kommen in der Zeit vom 17. bis zum 29. August in den Briefkästen an. Wer bis zum 29. August keinen Brief erhalten hat, sollte sich direkt an das Wahlbüro wenden.
Wer am Wahltag keine Zeit hat oder nicht ins Wahllokal gehen möchte, kann per Briefwahl abstimmen. Dafür ist ein Wahlschein nötig. Diesen kann man einfach über die Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen und per Post schicken oder persönlich abgeben. Es geht auch mündlich vor Ort oder per E-Mail. Wichtig ist, dass man den Antrag nur für sich selbst stellt und Name, Geburtsdatum, Adresse sowie die Wählerverzeichnis-Nummer angibt.
Alternativ funktioniert die Beantragung online unter www.wahlschein.de/13075154 oder über die Webseite des Amtes Züssow (www.amt-zuessow.de/bekanntmachungen/wahlen/). Ab dem 1. September 2026 kann man den Wahlschein auch persönlich in den Bürgerbüros des Amtes Züssow beantragen. Hier wird darum gebeten, vorher online einen Termin zu vereinbaren. In den Büros kann man die Stimme dann auch direkt vor Ort abgeben.
Wer den Wahlschein für jemand anderen beantragt oder abholt, braucht eine schriftliche Vollmacht und einen Ausweis. Eine Person darf maximal für vier andere Wahlberechtigte unterschreiben und muss dies schriftlich versichern. Die Stimmzettel werden voraussichtlich in der 35. Kalenderwoche geliefert und dann direkt verschickt.
Zudem können alle Wahlberechtigten prüfen, ob ihre Daten im Wählerverzeichnis stimmen. Die Einsicht ist vom 31. August bis zum 4. September 2026 während der Öffnungszeiten in den Bürgerbüros möglich.
Quelle: Bandelin – zur Originalmeldung