Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Seen verboten
Die Sonne brennt und die Temperaturen bleiben hoch. Das hat zur Folge, dass viele Gewässer im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) nur noch sehr wenig Wasser führen. Das ist gefährlich für die Natur: Das Wasser wird wärmer, enthält weniger Sauerstoff und setzt Fische sowie andere Lebewesen unter massiven Stress. Im schlimmsten Fall sterben die Tiere.
Um die Ökosysteme zu schützen, greift nun eine Rechtsverordnung des Landratsamtes. Diese schränkt die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern ein oder verbietet sie komplett. Das Verbot gilt für alle Fließgewässer wie Bäche, Flüsse und Kanäle, aber auch für Weiher und Seen. Nur wer eine offizielle wasserrechtliche Zulassung hat oder Wasser aus dem Rhein entnimmt, ist vom Verbot ausgenommen.
Ob das Verbot gilt, hängt von drei Referenzpegeln ab. In St. Blasien liegt die Grenze an der Hauensteiner Alb bei 20 Zentimetern. In Oberlauchringen gelten 55 Zentimeter für die Wutach und 15 Zentimeter für den Kotbach. Sobald diese Werte erreicht oder unterschritten werden, darf im gesamten Landkreis kein Wasser mehr entnommen werden – egal auf welche Weise.
Aktuell sind die kritischen Werte an der Hauensteiner Alb und am Kotbach bereits erreicht oder unterschritten. Deshalb gilt das Entnahmeverbot für fast den gesamten Landkreis. Auch in der Wutach sinkt der Pegel schnell; dort wird das Verbot vermutlich bald ebenfalls greifen.
Wer wissen will, wie hoch die Pegel gerade stehen, kann die Seite hvz.baden-wuerttemberg.de nutzen oder die App „Meine Pegel“ herunterladen. Es gibt auch eine Telefonansage unter +49 721 9804-61 bis -65. Weitere Details zur Rechtsverordnung stehen auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.
Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung