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Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

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Wegen extremer Trockenheit gilt in fast dem gesamten Landkreis Waldshut ein Entnahmeverbot für Wasser. Wer jetzt Wasser aus Bächen oder Seen pumpt, verstößt gegen die Regeln.

Die Sonne brennt und die Gewässer im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) führen kaum noch Wasser. Viele Bäche sind nur noch schmale Rinnsale oder komplett ausgetrocknet. Das ist ein riesiges Problem für die Fische und anderen Tiere, die im Wasser leben. Da das Wasser wärmer wird, sinkt der Sauerstoffgehalt, was für die Lebewesen lebensgefährlich sein kann.

Deshalb greift jetzt eine Rechtsverordnung des Landratsamtes. In fast dem gesamten Landkreis ist es untersagt, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das Verbot gilt für alle Bäche, Flüsse, Kanäle sowie für Seen und Weiher. Nur wer eine offizielle wasserrechtliche Zulassung hat oder Wasser aus dem Rhein entnimmt, darf dies weiterhin tun.

Ob das Verbot gilt, hängt von drei bestimmten Pegelständen ab. Aktuell sind die kritischen Werte an der Hauensteiner Alb in St. Blasien (20 cm) und am Kotbach in Oberlauchringen (15 cm) bereits erreicht oder sogar unterschritten. Damit ist das Verbot für fast die gesamte Region in Kraft. Auch an der Wutach in Oberlauchringen nähert sich der Wasserstand der kritischen Marke von 55 cm, sodass dort bald ebenfalls ein Verbot gelten wird.

Wer wissen möchte, wie hoch der Wasserstand aktuell ist, kann die App „Meine Pegel“ nutzen oder die Seite der Hochwasservorhersagezentrale besuchen. Es gibt auch eine automatische Telefonansage unter der Nummer +49 721 9804-61.

Das Landratsamt bittet alle Bürger, mitzuhelfen und sparsam mit dem Wasser umzugehen, um die Natur zu schützen.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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