Klettgau führt Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ein
In Klettgau (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für alle, die Beiträge für das Gemeindeblatt einreichen. Seit dem 2. August 2026 müssen Bilder, Texte, Flyer oder Anzeigen, die mit Künstlicher Intelligenz erstellt wurden, deutlich gekennzeichnet werden. Das ist keine freiwillige Entscheidung der Gemeinde, sondern ergibt sich aus dem EU AI Act.
Betroffen sind alle Inhalte, die mit Programmen wie ChatGPT oder Canva generiert wurden. Besonders realistisch wirkende Bilder, Audio- oder Videodateien müssen als künstlich erzeugt markiert werden. Bei Texten gilt die Pflicht dann, wenn es um Themen von öffentlichem Interesse geht und kein Mensch den Text mehr redaktionell überarbeitet hat. Hat ein Mensch den KI-Text verändert und übernimmt die Verantwortung für den Inhalt, ist eine Kennzeichnung nicht nötig.
Die Gemeinde Klettgau betont, dass die Bundesnetzagentur die Umsetzung dieser Regeln prüft. Wenn die Kennzeichnung fehlt, drohen dem Herausgeber des Gemeindeblatts hohe Bußgelder. Die Gemeinde hat angekündigt, dass sie solche Strafzahlungen an die Verfasser der Beiträge weiterreichen wird. Zudem werden nicht gekennzeichnete KI-Inhalte schlichtweg abgelehnt.
Wie die Kennzeichnung genau aussieht, ist egal, solange sie gut sichtbar ist. Mögliche Formulierungen sind zum Beispiel „Mit KI erstellt“, „Mit KI generiert“ oder „Mit KI bearbeitet“.
Wer Fragen zu den neuen Regeln hat, kann sich an Frau Preiser wenden. Sie ist unter der Telefonnummer +49 7742 935-112 oder per E-Mail unter apreiser(at)klettgau.de erreichbar.
Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung