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Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

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Wegen extremer Trockenheit gilt in fast dem gesamten Landkreis Waldshut ein Entnahmeverbot für Wasser. Wer nun Wasser aus Bächen oder Seen pumpt, verstößt gegen eine Rechtsverordnung.

Die Sonne brennt und die Gewässer im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) führen kaum noch Wasser. Viele Bäche sind nur noch schmale Rinnsale oder sind komplett ausgetrocknet. Das ist ein großes Problem für die Natur: In den warmen, flachen Gewässern gibt es zu wenig Sauerstoff. Fische und andere Tiere leiden extrem unter dem Stress und sterben im schlimmsten Fall.

Deshalb greift nun eine Rechtsverordnung des Landratsamtes. In fast dem gesamten Landkreis ist es derzeit verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das gilt für alle Bäche, Flüsse, Kanäle, Weiher und Seen. Egal, wie das Wasser entnommen wird – es ist untersagt. Nur wer eine offizielle wasserrechtliche Zulassung hat oder Wasser aus dem Rhein entnimmt, darf dies weiterhin tun.

Ob das Verbot gilt, hängt von drei Referenzpegeln ab. In St. Blasien (Hauensteiner Alb) liegt die Grenze bei 20 cm, in Oberlauchringen beim Kotbach bei 15 cm und bei der Wutach bei 55 cm. Sobald diese Werte erreicht oder unterschritten werden, tritt das Verbot in Kraft. Aktuell sind die Grenzwerte an der Hauensteiner Alb und am Kotbach bereits erreicht oder unterschritten.

Auch bei der Wutach ist der kritische Stand fast erreicht, sodass dort bald ebenfalls ein Verbot gelten wird. Die Behörden weisen darauf hin, dass kurze Regenschauer oft nicht ausreichen, um die Pegel dauerhaft zu heben.

Wer wissen will, wie hoch die Pegel gerade stehen, kann die App „Meine Pegel“ nutzen oder die Webseite der Hochwasservorhersagezentrale besuchen. Alternativ gibt es eine automatische Telefonansage unter der Nummer +49 721 9804-61.

Weitere Informationen zur Rechtsverordnung finden Interessierte auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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