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Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

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Wegen extremer Trockenheit gilt in fast dem gesamten Landkreis Waldshut ein Entnahmeverbot für Wasser. Wer aus Bächen oder Seen schöpft, verstößt gegen eine Rechtsverordnung.

Die Sonne brennt und die Gewässer im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) führen kaum noch Wasser. Viele Bäche sind nur noch schmale Rinnsale oder komplett ausgetrocknet. Das ist ein großes Problem für die Fische und anderen Tiere, die im Wasser leben. Da das Wasser wärmer wird, sinkt der Sauerstoffgehalt, was für die Lebewesen lebensgefährlich sein kann.

Deshalb hat das Landratsamt Waldshut eine Rechtsverordnung erlassen. Diese schränkt die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern stark ein oder verbietet sie komplett. Aktuell gilt für fast den gesamten Landkreis ein striktes Wasserentnahmeverbot. Das betrifft alle Fließgewässer wie Bäche, Flüsse und Kanäle, aber auch Weiher und Seen. Nur wer Wasser aus dem Rhein entnimmt oder eine offizielle wasserrechtliche Genehmigung hat, darf dies weiterhin tun.

Ob das Verbot gilt, hängt von drei Referenzpegeln ab. In St. Blasien liegt die Grenze an der Hauensteiner Alb bei 20 Zentimetern. In Oberlauchringen gelten 55 Zentimeter für die Wutach und 15 Zentimeter für den Kotbach. Sobald diese Werte erreicht oder unterschritten werden, greift das Verbot im ganzen Landkreis. Momentan sind die kritischen Werte an der Hauensteiner Alb und am Kotbach bereits erreicht oder sogar unterschritten.

Auch bei der Wutach ist der Pegelstand fast an der Grenze, sodass dort vermutlich bald ebenfalls ein Verbot gilt. Die Behörden weisen darauf hin, dass kurze Regenschauer oft nicht ausreichen, um die Wasserstände dauerhaft zu heben.

Wer wissen will, wie hoch die Pegel aktuell stehen, kann dies über die App „Meine Pegel“, auf der Webseite der Hochwasservorhersagezentrale des Landes oder per Telefon unter +49 721 9804-61 prüfen. Weitere Details zur Rechtsverordnung gibt es auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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