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Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

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Wegen extremer Trockenheit gelten im Landkreis Waldshut strenge Regeln für die Wasserentnahme. In weiten Teilen der Region ist es aktuell verboten, Wasser aus Gewässern zu holen.

Die Sonne brennt und die Temperaturen steigen. Das hat zur Folge, dass viele Bäche und Flüsse im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) nur noch sehr wenig Wasser führen. Manche Gewässer sind bereits zu schmalen Rinnsalen geschrumpft oder komplett ausgetrocknet. Das ist ein großes Problem für die Fische und anderen Tiere, die im Wasser leben. Da das Wasser wärmer wird, sinkt der Sauerstoffgehalt, was für die Lebewesen lebensgefährlich sein kann.

Um die Natur zu schützen, greift nun eine Rechtsverordnung. Diese regelt, wann man kein Wasser mehr aus oberirdischen Gewässern entnehmen darf. Ob das Verbot gilt, hängt von drei bestimmten Pegelständen ab: der Hauensteiner Alb in St. Blasien (Grenze 20 cm), der Wutach in Oberlauchringen (Grenze 55 cm) und dem Kotbach in Oberlauchringen (Grenze 15 cm).

Aktuell sind die kritischen Werte an der Hauensteiner Alb und am Kotbach bereits erreicht oder sogar unterschritten. Deshalb gilt für fast den gesamten Landkreis ein striktes Wasserentnahmeverbot. Auch bei der Wutach ist der Pegel fast an der Grenze, sodass dort vermutlich bald ebenfalls ein Verbot gilt.

Das Verbot betrifft alle Entnahmen aus Bächen, Flüssen, Kanälen sowie aus Seen und Weihern. Egal wie das Wasser entnommen wird, es ist untersagt. Ausgenommen sind nur Entnahmen aus dem Rhein sowie solche, für die es bereits eine offizielle wasserrechtliche Genehmigung gibt.

Wer wissen möchte, wie hoch die Pegel gerade stehen, kann dies über die App „Meine Pegel“, auf der Seite der Hochwasservorhersagezentrale des Landes oder per Telefon unter +49 721 9804-61 abfragen. Weitere Details zur Rechtsverordnung stehen auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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