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Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

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Wegen extremer Trockenheit gilt in fast dem gesamten Landkreis Waldshut ein Verbot, Wasser aus Gewässern zu entnehmen. Die Pegelstände sind kritisch gesunken.

Die Sonne brennt und die Gewässer im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) führen kaum noch Wasser. Viele Bäche sind nur noch schmale Rinnsale oder komplett ausgetrocknet. Das ist ein großes Problem für die Fische und anderen Tiere, die im Wasser leben. Da das Wasser wärmer wird, sinkt der Sauerstoffgehalt, was für die Lebewesen lebensgefährlich sein kann.

Deshalb greift nun eine Rechtsverordnung des Landratsamtes. In fast dem gesamten Landkreis ist es aktuell verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das gilt für alle Bäche, Flüsse, Kanäle, Weiher und Seen. Egal, wie das Wasser entnommen wird – es ist untersagt. Nur wer eine offizielle wasserrechtliche Zulassung hat oder Wasser aus dem Rhein entnimmt, darf dies weiterhin tun.

Ob das Verbot gilt, hängt von drei bestimmten Pegelständen ab. In St. Blasien an der Hauensteiner Alb liegt die Grenze bei 20 Zentimetern, am Kotbach in Oberlauchringen bei 15 Zentimetern und an der Wutach in Oberlauchringen bei 55 Zentimetern. Sinkt der Stand unter diese Werte, gilt das Verbot.

Aktuell sind die Grenzwerte an der Hauensteiner Alb und am Kotbach bereits erreicht oder unterschritten. Auch an der Wutach ist der Pegel fast so tief, dass dort bald ebenfalls ein Verbot gelten wird.

Wer wissen will, wie hoch das Wasser gerade steht, kann die App „Meine Pegel“ nutzen oder auf der Seite der Hochwasservorhersagezentrale nachsehen. Es gibt auch eine automatische Telefonansage unter der Nummer +49 721 9804-61.

Das Landratsamt bittet alle Bürger, mitzuhelfen und sparsam mit dem Wasser umzugehen, um die Natur zu schützen.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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