Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten
Die Sonne brennt und die Gewässer im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) trocknen aus. Viele Bäche sind nur noch schmale Rinnsale. Das ist ein großes Problem für die Natur: In den warmen, flachen Gewässern gibt es zu wenig Sauerstoff. Fische und andere Tiere leiden unter dem Stress und sterben im schlimmsten Fall.
Deshalb greift nun eine Rechtsverordnung des Landratsamtes. In fast dem gesamten Landkreis ist es aktuell verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das betrifft alle Bäche, Flüsse, Kanäle sowie Weiher und Seen. Egal auf welche Weise das Wasser entnommen wird, es ist nicht erlaubt. Nur der Rhein und Entnahmen, die offiziell genehmigt wurden, sind von diesem Verbot ausgenommen.
Ob das Verbot gilt, hängt von drei bestimmten Pegelständen ab. In St. Blasien liegt die Grenze an der Hauensteiner Alb bei 20 Zentimetern. In Oberlauchringen gelten 55 Zentimeter für die Wutach und 15 Zentimeter für den Kotbach. Sobald diese Werte erreicht oder unterschritten werden, gilt das Verbot für die zugeordneten Gebiete.
Aktuell sind die kritischen Werte an der Hauensteiner Alb und am Kotbach bereits erreicht oder sogar unterschritten. Auch in der Wutach sinkt der Pegel schnell und nähert sich der Grenze. Damit ist fast der gesamte Landkreis betroffen.
Wer wissen will, wie hoch das Wasser gerade steht, kann die App „Meine Pegel“ nutzen oder auf der Seite der Hochwasservorhersagezentrale nachsehen. Es gibt auch eine automatische Telefonansage unter der Nummer +49 721 9804-61.
Das Landratsamt bittet alle Bürger um Mithilfe, damit die letzten Wasserreserven geschützt werden. Weitere Details zur Rechtsverordnung stehen auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.
Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung