Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten
Die Sonne brennt und die Gewässer im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) führen kaum noch Wasser. Viele Bäche sind nur noch schmale Rinnsale oder komplett ausgetrocknet. Das ist ein großes Problem für die Natur: In den warmen, flachen Gewässern ist zu wenig Sauerstoff, was für Fische und andere Tiere lebensgefährlich sein kann.
Deshalb greift nun eine Rechtsverordnung des Landratsamtes. In fast dem gesamten Landkreis ist es aktuell verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das Verbot gilt für alle Bäche, Flüsse, Kanäle sowie für Weiher und Seen. Egal wie das Wasser entnommen wird, es ist untersagt. Ausgenommen sind nur der Rhein und Entnahmen, für die es bereits eine offizielle wasserrechtliche Genehmigung gibt.
Ob das Verbot gilt, hängt von drei Referenzpegeln ab. An der Hauensteiner Alb in St. Blasien liegt die Grenze bei 20 Zentimetern, am Kotbach in Oberlauchringen bei 15 Zentimetern und an der Wutach in Oberlauchringen bei 55 Zentimetern. Aktuell sind die Werte an der Hauensteiner Alb und am Kotbach bereits erreicht oder unterschritten. Auch an der Wutach ist der kritische Stand fast erreicht, sodass dort bald ebenfalls ein Verbot gelten wird.
Wer wissen möchte, wie hoch die Pegel gerade stehen, kann die Seite der Hochwasservorhersagezentrale des Landes nutzen oder die App „Meine Pegel“ herunterladen. Es gibt auch eine Telefonansage unter der Nummer 0721 9804-61.
Weitere Details zur Rechtsverordnung und eine Übersichtskarte finden Interessierte auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.
Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung