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Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

Copyright und Urheber siehe Klettgau

Wegen extremer Trockenheit darf in fast dem gesamten Landkreis Waldshut kein Wasser mehr aus Gewässern entnommen werden. Die Pegelstände sind kritisch gesunken.

Die Sonne brennt und viele Bäche sind nur noch schmale Rinnsale. In Klettgau (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) und im restlichen Landkreis führt das zu einem großen Problem: Den Fischen und anderen Tieren im Wasser geht der Sauerstoff aus. Wenn die Gewässer zu wenig Wasser führen und sich gleichzeitig aufheizen, sterben die Lebewesen im schlimmsten Fall.

Deshalb hat das Landratsamt Waldshut nun ein Verbot ausgesprochen. Es ist untersagt, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das gilt für alle Bäche, Flüsse, Kanäle sowie für Weiher und Seen. Egal wie das Wasser entnommen wird, es ist derzeit verboten. Nur der Rhein ist von diesem Verbot ausgenommen, ebenso wie Entnahmen, für die es bereits eine offizielle wasserrechtliche Erlaubnis gibt.

Ob das Verbot gilt, hängt von drei bestimmten Messpunkten ab. In St. Blasien liegt der kritische Wert der Hausensteiner Alb bei 20 Zentimetern, am Kotbach in Oberlauchringen bei 15 Zentimetern und an der Wutach in Oberlauchringen bei 55 Zentimetern. Sobald diese Werte erreicht oder unterschritten werden, greift das Verbot für den ganzen Landkreis.

Aktuell sind die Pegel an der Hausensteiner Alb und am Kotbach bereits so niedrig, dass das Verbot für fast den gesamten Landkreis gilt. Auch bei der Wutach ist der kritische Stand fast erreicht, sodass dort bald ebenfalls ein Verbot folgen wird.

Wer wissen will, wie hoch die Pegel gerade stehen, kann die App „Meine Pegel“ nutzen oder die Seite der Hochwasservorhersagezentrale besuchen. Es gibt auch eine automatische Telefonansage unter der Nummer +49 721 9804-61.

Die Behörden bitten alle Bürger um Mithilfe, damit die letzten Wasserreserven geschützt werden. Weitere Details zur Rechtsverordnung stehen auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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