Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten
Die Sonne brennt und die Gewässer im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) führen kaum noch Wasser. Viele Bäche sind nur noch schmale Rinnsale oder komplett ausgetrocknet. Das ist ein großes Problem für die Natur: In den warmen, flachen Gewässern gibt es zu wenig Sauerstoff. Fische und andere Tiere leiden unter dem Stress und können im schlimmsten Fall sterben.
Deshalb greift nun eine Rechtsverordnung des Landratsamtes. In fast dem gesamten Landkreis ist es aktuell verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen, Kanälen, Weihern oder Seen zu entnehmen. Egal, auf welche Weise das Wasser entnommen werden soll – es ist untersagt. Ausgenommen sind nur der Rhein und Entnahmen, für die es bereits eine offizielle wasserrechtliche Genehmigung gibt.
Ob das Verbot gilt, hängt von drei Messstellen ab. Wenn die Pegel dort zu niedrig sinken, tritt das Verbot in Kraft. An der Hauensteiner Alb in St. Blasien liegt die Grenze bei 20 Zentimetern, am Kotbach in Oberlauchringen bei 15 Zentimetern und an der Wutach in Oberlauchringen bei 55 Zentimetern. Aktuell sind die Grenzwerte an der Hauensteiner Alb und am Kotbach bereits erreicht oder unterschritten.
Auch bei der Wutach ist der kritische Stand fast erreicht, sodass dort vermutlich bald ebenfalls ein Verbot gilt. Die Behörden weisen darauf hin, dass kurze Regenschauer oft nicht ausreichen, um die Wasserstände dauerhaft zu heben.
Wer wissen möchte, wie hoch die Pegel aktuell stehen, kann dies über die App „Meine Pegel“, auf der Webseite der Hochwasservorhersagezentrale des Landes oder per Telefon unter +49 721 9804-61 prüfen. Weitere Details zur Rechtsverordnung stehen auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.
Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung