Zum Inhalt springen
newssofort.de

Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

Copyright und Urheber siehe Klettgau

Wegen extremer Trockenheit gilt in fast dem gesamten Landkreis Waldshut ein Verbot, Wasser aus Gewässern zu entnehmen. Das Landratsamt will so die Fische und Pflanzen retten.

Die Sonne brennt und die Gewässer im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) führen kaum noch Wasser. Viele Bäche sind nur noch schmale Rinnsale oder komplett ausgetrocknet. Das ist ein großes Problem für die Natur: In den warmen, flachen Gewässern ist kaum noch Sauerstoff, was für Fische und andere Tiere lebensgefährlich sein kann.

Deshalb greift nun eine Rechtsverordnung. In fast dem gesamten Landkreis ist es derzeit verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das gilt für Bäche, Flüsse, Kanäle, Weiher und Seen. Egal, wie das Wasser entnommen wird – es ist untersagt. Ausgenommen sind nur der Rhein und Entnahmen, für die es bereits eine offizielle Genehmigung gibt.

Ob das Verbot gilt, hängt von drei Messpunkten ab. Wenn die Pegel dort zu niedrig sind, tritt das Verbot in Kraft. Aktuell ist das an der Hauensteiner Alb in St. Blasien (Grenze bei 20 cm) und am Kotbach in Oberlauchringen (Grenze bei 15 cm) der Fall. Auch an der Wutach in Oberlauchringen nähert sich der Wasserstand der kritischen Marke von 55 cm, sodass dort bald ebenfalls ein Verbot gelten wird.

Wer genau wissen will, wie hoch die Pegel gerade stehen, kann dies über die App „Meine Pegel“, auf der Seite der Hochwasservorhersagezentrale oder per Telefon unter +49 721 9804-61 abfragen. Weitere Details zur Verordnung stehen auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

← Zurück zur Übersicht

Weitere Meldungen aus Klettgau

Alle ansehen

Aus dem Umkreis: Landkreis Waldshut

Alle ansehen