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Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

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Wegen extremer Trockenheit darf in fast dem gesamten Landkreis Waldshut kein Wasser mehr aus Gewässern entnommen werden.

Die Sonne brennt und die Gewässer im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) führen nur noch wenig Wasser. Da die Pegelstände kritische Werte erreicht haben, gilt nun für fast den gesamten Landkreis ein Verbot, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen.

Das Verbot betrifft alle Fließgewässer wie Bäche, Flüsse und Kanäle, aber auch Weiher und Seen. Nur Entnahmen aus dem Rhein oder solche, die offiziell wasserrechtlich zugelassen sind, bleiben erlaubt. Das Landratsamt warnt, dass die geringe Wassermenge und die hohen Temperaturen zu weniger Sauerstoff im Wasser führen, was für Fische und andere Lebewesen lebensgefährlich sein kann.

Ob das Verbot gilt, hängt von drei Referenzpegeln ab. In St. Blasien liegt die Grenze an der Hauensteiner Alb bei 20 Zentimetern. In Oberlauchringen gelten 55 Zentimeter für die Wutach und 15 Zentimeter für den Kotbach. Aktuell sind die Werte an der Hauensteiner Alb und am Kotbach bereits erreicht oder unterschritten. Auch in der Wutach sinkt der Pegel schnell, sodass dort bald ebenfalls ein Verbot greifen wird.

Wer wissen will, wie hoch die Pegel gerade stehen, kann die App „Meine Pegel“ nutzen oder die Webseite der Hochwasservorhersagezentrale besuchen. Alternativ gibt es eine automatische Telefonansage unter der Nummer +49 721 9804-61.

Weitere Informationen zur Rechtsverordnung finden Interessierte auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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