Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten
Im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) ist die Lage in den Gewässern kritisch. Viele Bäche und Flüsse führen kaum noch Wasser oder trocknen komplett aus. Das Problem: Das wenige Wasser wird immer wärmer, wodurch weniger Sauerstoff für die Tiere im Wasser bleibt. Fische und andere Lebewesen stehen unter großem Stress und können im schlimmsten Fall sterben.
Deshalb greift nun eine Rechtsverordnung des Landratsamtes. In fast dem gesamten Landkreis ist es aktuell verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das gilt für Bäche, Flüsse, Kanäle, Weiher und Seen. Egal auf welche Weise das Wasser entnommen wird, es ist untersagt. Ausgenommen sind nur der Rhein sowie Entnahmen, für die es bereits eine offizielle wasserrechtliche Zulassung gibt.
Ob das Verbot gilt, hängt von drei Referenzpegeln ab. In St. Blasien an der Hauensteiner Alb liegt die Grenze bei 20 Zentimetern, am Kotbach in Oberlauchringen bei 15 Zentimetern und an der Wutach in Oberlauchringen bei 55 Zentimetern. Sobald diese Werte erreicht oder unterschritten werden, tritt das Verbot in Kraft.
Aktuell sind die Pegel an der Hauensteiner Alb und am Kotbach bereits so niedrig, dass das Verbot für fast den gesamten Landkreis gilt. Auch an der Wutach ist der kritische Stand fast erreicht, sodass dort wohl bald ebenfalls ein Verbot folgen wird.
Wer wissen will, wie hoch die Pegel gerade stehen, kann die App „Meine Pegel“ nutzen oder die Seite der Hochwasservorhersagezentrale besuchen. Es gibt auch eine automatische Telefonansage unter +49 721 9804-61.
Das Landratsamt bittet alle Bürger um Mithilfe, um die Wasserressourcen in dieser Trockenzeit zu schützen.
Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung