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Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

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Wegen extremer Trockenheit gilt in fast dem gesamten Landkreis Waldshut ein Entnahmeverbot für Wasser. Wer jetzt aus Bächen oder Seen schöpft, verstößt gegen die Regeln.

Die Sonne brennt und die Gewässer im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) führen kaum noch Wasser. Viele Bäche sind nur noch schmale Rinnsale oder komplett ausgetrocknet. Das ist ein riesiges Problem für die Natur: In den warmen, flachen Gewässern gibt es zu wenig Sauerstoff. Fische und andere Tiere leiden massiv unter dem Stress und sterben im schlimmsten Fall.

Deshalb greift nun eine Rechtsverordnung des Landratsamtes. In fast dem gesamten Landkreis ist es aktuell verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das Verbot gilt für alle Bäche, Flüsse, Kanäle sowie für Weiher und Seen. Nur wer eine offizielle wasserrechtliche Zulassung hat oder Wasser aus dem Rhein entnimmt, darf dies weiterhin tun.

Ob das Verbot gilt, hängt von drei Referenzpegeln ab. In St. Blasien (Hauensteiner Alb) liegt die Grenze bei 20 cm, in Oberlauchringen beim Kotbach bei 15 cm und bei der Wutach bei 55 cm. Da die Werte an der Hauensteiner Alb und am Kotbach bereits erreicht oder unterschritten wurden, ist das Verbot für fast die gesamte Region in Kraft. Auch bei der Wutach steht die Grenze kurz bevor.

Wer wissen will, wie hoch die Pegel aktuell stehen, kann die App „Meine Pegel“ nutzen oder die Seite der Hochwasservorhersagezentrale besuchen. Es gibt auch eine automatische Telefonansage unter der Nummer +49 721 9804-61.

Das Landratsamt bittet alle Bürger, mitzuhelfen und sparsam mit dem Wasser umzugehen, um die Ökosysteme zu schützen. Weitere Details zur Verordnung gibt es auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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