Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten
Die Sonne brennt und die Gewässer im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) führen kaum noch Wasser. Viele Bäche sind nur noch schmale Rinnsale oder sind komplett ausgetrocknet. Das ist ein großes Problem für die Natur: Fische und andere Tiere haben zu wenig Sauerstoff und sterben im schlimmsten Fall. Deshalb greift nun eine Rechtsverordnung des Landratsamtes, die die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern einschränkt oder ganz verbietet.
Das Verbot gilt für fast den gesamten Landkreis. Es betrifft alle Entnahmen aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Kanälen, aber auch aus Weihern und Seen. Nur wer eine offizielle wasserrechtliche Zulassung hat oder Wasser aus dem Rhein entnimmt, darf dies weiterhin tun.
Ob das Verbot gilt, hängt von drei bestimmten Messpunkten ab. In St. Blasien liegt die Grenze an der Hauensteiner Alb bei 20 Zentimetern, am Kotbach in Oberlauchringen bei 15 Zentimetern und an der Wutach in Oberlauchringen bei 55 Zentimetern. Sobald diese Werte erreicht oder unterschritten werden, gilt das Verbot für alle.
Aktuell sind die kritischen Werte an der Hauensteiner Alb und am Kotbach bereits erreicht oder sogar unterschritten. In der Wutach ist der Pegelstand ebenfalls fast an der Grenze, sodass dort bald ebenfalls ein Verbot gelten wird.
Wer wissen will, wie hoch die Pegel gerade stehen, kann die App „Meine Pegel“ nutzen oder die Webseite der Hochwasservorhersagezentrale besuchen. Es gibt auch eine automatische Telefonansage unter der Nummer +49 721 9804-61.
Weitere Details zur Rechtsverordnung finden die Bürger auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.
Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung