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Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

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Wegen extremer Trockenheit gilt in fast dem gesamten Landkreis Waldshut ein Verbot, Wasser aus Gewässern zu entnehmen. Das Landratsamt will so Fische und andere Tiere retten.

Die Sonne brennt und die Gewässer im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) führen kaum noch Wasser. Viele Bäche sind nur noch schmale Rinnsale oder komplett ausgetrocknet. Das ist ein großes Problem für die Natur: In den warmen, flachen Gewässern gibt es zu wenig Sauerstoff. Für Fische und andere Lebewesen bedeutet das extremen Stress und im schlimmsten Fall den Tod.

Deshalb greift nun eine Rechtsverordnung des Landratsamtes. In fast dem gesamten Landkreis ist es aktuell verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das Verbot gilt für Bäche, Flüsse, Kanäle sowie für Seen und Weiher. Nur wer eine offizielle wasserrechtliche Zulassung hat oder Wasser aus dem Rhein entnimmt, darf dies weiterhin tun.

Ob das Verbot gilt, hängt von drei bestimmten Pegelständen ab. In St. Blasien an der Hauensteiner Alb liegt die Grenze bei 20 Zentimetern, am Kotbach in Oberlauchringen bei 15 Zentimetern und an der Wutach in Oberlauchringen bei 55 Zentimetern. Sinkt der Wasserstand an einem dieser Punkte auf diesen Wert oder darunter, tritt das Verbot in Kraft.

Aktuell sind die kritischen Werte an der Hauensteiner Alb und am Kotbach bereits erreicht oder unterschritten. Auch an der Wutach ist der Pegel fast so niedrig, dass dort bald ebenfalls ein Verbot gelten wird.

Wer wissen will, wie hoch das Wasser gerade steht, kann die App „Meine Pegel“ nutzen oder auf die Seite der Hochwasservorhersagezentrale schauen. Es gibt auch eine automatische Telefonansage unter der Nummer +49 721 9804-61.

Das Landratsamt bittet alle Bürger um Mithilfe und Verständnis, damit die letzten Wasserreserven geschützt werden.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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