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Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

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Wegen extremer Trockenheit und Hitze gilt im Landkreis Waldshut ein Entnahmeverbot für Oberflächengewässer. Fast überall darf kein Wasser mehr aus Bächen oder Seen entnommen werden.

Die Sonne brennt und die Temperaturen bleiben hoch. Das hat zur Folge, dass viele Gewässer im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) nur noch sehr wenig Wasser führen. Die Bäche sind teilweise nur noch schmale Rinnsale oder komplett ausgetrocknet. Das ist vor allem für die Fische und anderen Tiere im Wasser gefährlich, weil zu wenig Sauerstoff vorhanden ist.

Deshalb greift nun eine Rechtsverordnung des Landratsamtes. In weiten Teilen des Landkreises ist es ab sofort verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das betrifft alle Bäche, Flüsse, Kanäle sowie Weiher und Seen. Egal auf welche Weise das Wasser entnommen werden soll: Es ist untersagt. Ausgenommen sind nur der Rhein und Entnahmen, für die es bereits eine offizielle wasserrechtliche Genehmigung gibt.

Ob das Verbot gilt, hängt von drei Referenzpegeln ab. Wenn die Wasserstände an der Hauensteiner Alb in St. Blasien (20 cm), am Kotbach in Oberlauchringen (15 cm) oder an der Wutach in Oberlauchringen (55 cm) unterschritten werden, tritt das Verbot in Kraft. Aktuell sind die Grenzwerte an der Hauensteiner Alb und am Kotbach bereits erreicht oder unterschritten. Damit gilt das Verbot für fast den gesamten Landkreis. Auch bei der Wutach ist der kritische Stand fast erreicht.

Wer wissen möchte, wie hoch die Pegel gerade stehen, kann dies über die App „Meine Pegel“, auf der Seite der Hochwasservorhersagezentrale (hvz.baden-wuerttemberg.de) oder per Telefon unter +49 721 9804-61 prüfen. Weitere Details zur Verordnung gibt es auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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