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Klettgau führt Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ein

Copyright und Urheber siehe Klettgau

Wer Texte oder Bilder mit Künstlicher Intelligenz erstellt, muss dies im Gemeindeblatt nun deutlich machen. Die Gemeinde Klettgau setzt damit neue EU-Regeln um.

In Klettgau (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für alle, die Beiträge für das Gemeindeblatt einreichen. Seit dem 2. August 2026 gilt eine Pflicht zur Kennzeichnung von Inhalten, die mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden. Das liegt an einem neuen Gesetz der Europäischen Union, dem sogenannten EU AI Act.

Das bedeutet konkret: Wer Bilder, Flyer, Anzeigen oder Texte mit Programmen wie ChatGPT oder Canva erstellt, muss dies sichtbar angeben. Die Gemeinde lehnt Beiträge ab, bei denen KI im Spiel war, die aber nicht als solche markiert sind. Als Kennzeichnung reichen einfache Begriffe wie „Mit KI erstellt“, „Mit KI bearbeitet“ oder „Mit KI generiert“. Wo genau der Hinweis steht, ist egal, solange man ihn gut sehen kann.

Besonders bei realistisch wirkenden Bildern, Audio- oder Videodateien ist die Kennzeichnung zwingend. Bei Texten zu Themen von öffentlichem Interesse ist es ähnlich. Hier muss die KI-Herkunft nur angegeben werden, wenn der Text nicht mehr von einem Menschen redaktionell überarbeitet wurde. Sobald eine Person den Text anpasst und die Verantwortung dafür übernimmt, ist kein Hinweis mehr nötig.

Die Gemeinde Klettgau handelt hier aus Vorsicht. Die Bundesnetzagentur prüft nämlich, ob die Regeln eingehalten werden. Wenn nicht, drohen dem Herausgeber des Gemeindeblatts hohe Bußgelder. Die Gemeinde hat angekündigt, dass sie solche Strafzahlungen im Zweifel an die Verfasser der Beiträge weiterreichen wird.

Wer Fragen zur Umsetzung hat, kann sich an Frau Preiser wenden. Sie ist unter der Telefonnummer +49 7742 935-112 oder per E-Mail unter apreiser(at)klettgau.de erreichbar.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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